Auf dieser Seite stellen wir aktuell Begriffe rund um die Themen Flucht, Asyl und Migration zusammen und erklären sie euch. Dir fehlt ein Begriff? Sprich uns gerne an und wir ergänzen ihn gerne.

B

BAMF: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Behörde für Asyl, Migration und Integration in Deutschland.
(Quelle: BAMF)

D

Dublin-Verfahren: Im sogenannten Dublin-Verfahren wird geprüft, welches der Länder, die die europarechtliche Dublin-Verordnung anwenden, für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. In der Regel handelt es sich um das Vertragsland, in das ein Geflüchteter als erstes eingereist ist. Innerhalb der EU soll so einerseits sichergestellt werden, dass nur in einem Mitgliedsland Asyl beantragt wird und andererseits, dass überhaupt ein Staat für das Asylverfahren verantwortlich ist, Asylbewerber_innen also nicht einfach von Staat zu Staat „weitergeschoben“ werden. Neben den EU-Mitgliedstaaten wenden auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz die Dublin-Verordnung an.
(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)

G

GEAS: Gemeinsames Europäisches Asylsystem. Gibt EU-weit geltende Mindeststandards für die Behandlung aller Asylsuchender und die Bearbeitung aller Asylanträge vor.
(Quelle: Europäischer Rat)

F

Frontex: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache. Wurde 2004 mit dem Ziel gegründet, die Mitgliedstaaten und Schengen-assoziierten Länder beim Schutz der Außengrenzen des EU-Raums des freien Verkehrs zu unterstützen. Als EU-Agentur wird Frontex aus dem EU-Haushalt und durch Beiträge der assoziierten Schengen-Länder finanziert.
(Quelle: Frontex)

N

Non-Refoulement Prinzip: verbietet die Auslieferung, Ausweisung oder Rückschiebung einer Person in ein anderes Land, falls ernsthafte Gründe für die Annahme vorliegen, dass für die betreffende Person im Zielland ein ernsthaftes Risiko von Folter bzw. unmenschlicher Behandlung oder einer anderen sehr schweren Menschenrechtsverletzung besteht.
(Quelle: humanrights.ch)

P

Pullfaktor: Ursachen für Wanderungsbewegungen. Pull-Faktoren beschreiben die Gründe, die zu Zuwanderung in einen Staat oder eine Region bewegen.
(Quelle: StudySmarter)

Pushback: staatliche Maßnahmen, bei denen flüchtende und migrierende Menschen – meist unmittelbar nach Grenzübertritt – zurückgeschoben werden, ohne die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen oder deren Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Pushbacks verstoßen u.a. gegen das Verbot der Kollektivausweisung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist.
(Quelle: ECCHR)

Pushfaktor: Ursachen für Wanderungsbewegungen. Push-Faktoren beschreiben die Gründe, die zu Abwanderung aus einem Staat oder einer Region bewegen.
(Quelle: StudySmarter)

S

Sichere Drittstaaten: „Sichere Drittstaaten“ ist ein Begriff aus dem Asylrecht. In Deutschland werden solche Staaten als sichere Drittstaaten bezeichnet, in denen die Einhaltung der Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet ist. Zu den sicheren Drittstaaten zählen laut Asylgesetz alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen und die Schweiz (Stand: April 2017). Ist ein Asylbewerber bzw. eine Asylbewerberin über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist, kann er oder sie sich nicht mehr auf das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Asyl berufen, wohl aber eine andere Schutzform erhalten.
(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)

Sichere Herkunftsstaaten: Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse davon ausgegangen wird, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden (z. B. Folter). Anträge von Asylbewerber*innen, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, werden in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Kann ein Asylbewerber bzw. eine Asylbewerberin dennoch glaubhaft machen, dass er/sie in einem sicheren Herkunftsstaat verfolgt wird, kann ihm/ihr individuell Schutz gewährt werden. Sichere Herkunftsstaaten sind nach deutschem Recht neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, sowie Ghana und Senegal.
(Quelle: Sachverständigenrat für Integration und Migration)

Du möchtest dich in dem Bereich engagieren? Super! Wir suchen immer tatkräftige Unterstützung. Erfahre mehr dazu und nimm gerne Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns!

Auf dieser Seite sammeln wir Links zu informativen Artikeln, Newslettern, Videos oder Dokumentationen, die sich mit den Themen Flucht und Asyl beschäftigen.